Beiträge zum Thema: Finanzamt

Steuerliche Nachteile bei fehlenden oder falschen Belegen

 

Gastbeitrag von Klaus Linke

Als Selbständiger sollten Sie während des Jahres für finanzielle Transaktionen Belege sammeln und Aufzeichnungen machen. Die wichtigsten Belege, die Sie als Steuerzahler betreffen, sollten Sie kennen, damit Ihnen Steuerrückzahlungen nicht aus der Nase gehen.
Je detaillierter später die Aufzeichnungen für Ihre Steuererklärung sind, desto eher erkennt das Finanzamt einzelne Aufwendungen an.
Belege sind u.a. Rechnungen, Quittungen. Kaufverträge, Kassenzettel, Fahrkarten, Spendenbescheinigungen, Parkscheine. Aus Ihnen muss ersichtlich sein, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben.
Zu den Belegen gehören auch sonstige Unterlagen über „steuerlich erhebliche Tatsachen“. Das können z.B. sein Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen oder ein Attest über die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme oder Kur.

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AB IN DEN KNAST – Das Finanzamt jagt eBay-User

Das Finanzamt jagt eBay-User

Gastbeitrag von Klaus Linke

Millionen Deutsche bieten über das Internetauktionshaus eBay oder bei anderen Online-Plattformen Verkaufsartikel an. Wenn Sie auch dazu gehören, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Zusatzeinnahmen versteuert werden müssen. Es kann sonst sehr teuer für Sie werden. Neuerdings machen Steuerfahnder verstärkt Jagd  auf Online-Gewinne und nehmen dabei auch kleinere Gewinne ins Visier. In der Finanzverwaltung werden spezielle Ermittlungsgruppen für Internetauktionshäuser aufgebaut und immer mehr Sonderkommissionen von Finanzämtern gegründet.

 

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Der goldene Handschlag: Abfindungen sind steuerpflichtig

 

Abfindung

Es gibt das Wort vom „goldenen Handschlag“. Die Bezeichnung meint nichts anderes, als dass einem Beschäftigten der Abschied von einem Unternehmen mit einer Abfindung vergoldet wird, indem er eine Abfindung erhält. Solche Abfindungen zahlen Unternehmen immer dann gerne, wenn sie beispielsweise die Zahl der Beschäftigten reduzieren möchten und Angestellte auf diese Weise ermuntern, die Firma zu verlassen, ohne sie betriebsbedingt kündigen zu müssen. Oder aber Abfindungen werden dann gezahlt, wenn sich der Arbeitgeber auch aus einem außertariflich geschlossenen Vertrag vorzeitig freikaufen möchte.

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Unangenehme Betriebsprüfungen – selbst verschuldet

Gastbeitrag von Klaus Linke

Als Selbständiger müssen Sie monatliche oder vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldungen und jährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die moderne Technik bei den Finanzämtern macht es möglich, über flächendeckende Computersysteme auffällige Unterlagen automatisch auszusortieren. Und damit das Zufallsprinzip, das sonst bei der Auswahl der zu prüfenden Betriebe vorherrscht, zu durchbrechen. Auffällige Sachverhalte in Ihrer Steuererklärung bedürfen der Aufklärung. Wenn Sie meinen, geprüft würden doch nur die Großen, haben Sie zwar Recht, aber nur für den Normalfall.

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Steuerstraftäter wegen Überschreitung der Zahlungsfrist?

Gastbeitrag von Klaus Linke

Kennen Sie auch das Problem mit den engen Fristen für Steuervorauszahlungen? Hat Ihr Finanzamt bei Terminüberschreitung mit Säumniszuschlägen reagiert oder sich großzügig gezeigt? Mit Milde bei Nichteinhaltung der Fristen ist es jetzt vorbei. Ab sofort soll härter auf die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen reagiert werden.

Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie sollen die Ämter alle Fälle von verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen stets der Steuerstrafsachenstelle vorgelegt werden. Dort entscheidet man, ob die verspätete Abgabe der Erklärung als Steuerhinterziehung gewertet und damit zum Straftatbestand wird. Selbst kleine Verspätungen können künftig harte Strafen zur Folge haben. Es drohen Bußgelder und Strafen wegen Steuerhinterziehung, und zwar zusätzlich zu den Säumniszuschlägen, und das kann Sie im Einzelfall Tausende von Euros kosten.

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Verbindliche Auskünfte des Finanzamts: Wer fragt, muss zahlen

Gastbeitrag von Klaus Linke

Wer in Steuerfragen unsicher ist kann beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Der Finanzbeamte muss Ihnen sagen, wie sich Ihre Maßnahme steuerlich auswirkt und bleibt an diese Aussage später gebunden.

Ist das die Lösung all Ihrer steuerlichen Probleme? Können Sie vielleicht sogar den Steuerberater sparen?

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Wie Sie Ihre Steuerbelastung noch kurz vor Jahresende senken

Gastbeitrag von Klaus Linke

Das Steuerjahr 2011 geht dem Ende zu. Es bleibt aber immer noch Zeit für Sie, Ihre Steuerlast mit Steuer sparenden Strategien zu mindern. Im Folgenden neun Tipps dazu:

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Fiese Fallen, die den Vorsteuerabzug zunichte machen können

Gastbeitrag von Klaus Linke

Wann können Sie den Vorsteuerabzug geltend machen?

Mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 17.500 Euro und einer Umsatzschätzung von unter 50.000 Euro im laufenden Jahr können Sie die sogenannte  Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen. Sie müssen dann auf Ihre Umsätze keine Umsatzsteuer erheben, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Das ist freilich nur im Nebenerwerb sinnvoll. Sonst offenbaren Sie sich als „kleiner Krauter“.

Für alle anderen gilt: Die Umsatzsteuer aus Rechnungen, die Sie selbst erhalten und bezahlen, können Sie als Vorsteuer geltend machen. Hierfür müssen Sie die Umsatzsteuerbeträge, die Sie an andere Unternehmen gezahlt haben, von Ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Die entsprechend verminderten Umsatzsteuerbeträge führen Sie dann vierteljährlich bzw. jährlich an das Finanzamt ab. Grundsätzlich gilt, dass jeder Unternehmer berechtigt ist, die Vorsteuer abzuziehen. Das hat allerdings nur dann Erfolg, wenn die Eingangsrechnungen eine ganze Liste von Pflichtangaben enthalten, die Sie unter §14 UStG nachlesen können.

Schaffen Sie Gegenstände an, die nach der Lebenserfahrung üblicherweise nur privaten Zwecken dienen können ( z.B. aus den Bereichen Freizeit, Hausrat, Kleidung ), ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

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