Häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen – so gehts!

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Gastbeitrag unseres Steuerexperten Klaus Linke

Eine wichtige Info, bevor Sie sich an die Steuererklärung setzen: neuerdings können Sie als Selbständiger die Kosten für Ihr Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat hier die Einschränkungen seit 2007 zum Teil wieder aufgehoben. Drei Varianten der Steuererstattung sind möglich:

Das Arbeitszimmer ist Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit

Mittelpunkt der Tätigkeit ist dort, wo Sie als Selbständiger Ihre Handlungen vornehmen und Leistungen erbringen, die für Ihren Beruf wesentlich und prägend sind. Typische „Heimarbeiter“ sind beispielsweise Werbeberater, Steuerberater oder Architekt.

Die Kosten für ein solches Arbeitszimmer dürfen Sie in voller Höhe geltend machen. Es darf allerdings kein weiterer Büroraum in Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen.

Das Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit

Wenn – wie bei der Mehrzahl der Beschäftigten – Ihr Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit ist, dürfen Sie die Kosten hierfür mit bis zu 1.250 Euro jährlich absetzen. Das trifft beispielsweise dann auf Sie zu , wenn Sie Ihre Tätigkeit überwiegend beim Kunden oder Auftraggeber erbringen und nur in der Zeit dazwischen (abends oder am Wochenende) Zuhause arbeiten.

Zusätzliches Arbeitszimmer

Wenn Sie bereits ein außerhäusliches Büro haben , sind Ihre Chancen, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen, sehr gering.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Arbeitszimmer

Ihr häusliches Arbeitszimmer muss folgenden Anforderungen genügen:

  1. Es muss ein abgeschlossener Raum sein,
  2. Es darf kein Durchgangszimmer sein,
  3. Es muss ganz überwiegend betrieblich genutzt werden.

Aufwendungen, die Sie steuerlich geltend machen können

Anteilig nach Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung können Sie folgende Aufwendungen steuerlich geltend machen:

  • Miete
  • Renovierung
  • Abschreibung des Gebäudes
  • Kosten für Ausstattung
  • Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung
  • Energie- und Reinigungskosten
  • Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren
  • Gebäudeversicherungen

Über den Autor: Klaus Linke (60) ist Diplom-Volkswirt und hat sich als freier Autor auf Steuerfragen spezialisiert.

 


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  1. Jörg sagt:

    Ich habe einen Büro-Job, gehe tgl. 8h arbeiten. Im eigenen Haus habe ich ein Zimmer mit PC, Schreibtisch und Drucker.
    Kann ich dieses Zimmer als Arbeitszimmer geltend machen? Welche Prämissen sind daran geknüpft?

    • Hallo Jörg, du kannst Dein Arbeitszimmer dann steuerlich geltend machen, wenn du es zwingend für deine Tätigkeit als Arbeitnehmer benötigst und dein Chef bestätigt, dass du sonst keinen Arbeitsplatz für die Tätigkeiten hast, die du zu Hause erledigst.

      Grundsätzlich sind steuerliche Einzelauskünfte aber den Steuerberatern oder -anwälten vorbehalten. Wir können solche Fragen an dieser Stelle also leider nicht im Detail beantworten. Vielen Dank für Dein Verständnis.

      Viele Grüße aus Freiburg,

      Anne

  2. Matthias Frank sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich habe versucht für 2009 ein Arbeitszimmer geltend zu machen, da ich in diesem Jahr viele, viele Stunden mit Recherchen und Vorbereitungen für meine Existenzgründung durchgeführt habe. Ich habe dann im April 2010 mit einem Partner eine GmbH gegründet.

    Letzte Woche erhielt ich die Ablehnung, dass das AZ nicht anerkannt wird, da es sich um Betriebsausgaben der GmbH handeln würde.

    2009 war die GmbH weder gegründet, noch absehbar. Dies hat sich erst im Verlauf der Planungen so ergeben.

    Lohnt sich ein Einspruch? Kann jemand mit ähnlicher Situation Erfahrungen berichten?

    Vielen Dank

    M.Frank

    • Hallo Herr Frank,

      ein Einspruch lohnt sich laut unseres Experten Klaus Linke in diesem Fall leider nicht. Man kann erst dann ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn der Betrieb gegründet ist, nicht jedoch, wenn er sich in Vorbereitung befindet.

      Viele Grüße und noch einen schönen Tag,

      Anne Häusler

  3. Jan Meier sagt:

    Hallo, ich bin als Unternehmensberater selbständig tätig und arbeite – wenn ich einen Auftrag habe – fast ausschließlich direkt vor Ort beim Kunden. Von meinem häuslichen Arbeitszimmer mache ich in erster Linie Akquise.
    Der Mittelpunkt meiner Arbeit ist also bei unterschiedlichen Kunden vor Ort.
    Kann ich die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer absetzen (Miete, Nebenkosten, etc.)?
    Danke und Gruß
    Jan

  4. Wolfgang Rode sagt:

    Hallo, ich arbeite als angestellter System Admin in der Firma in einem eignen Büro. Da ich alleine bin, muss ich öfters über einen Firmennotebook mittels VPN Zugang auch von Zuhause aus arbeiten. Wochenende oder Abends. Teilweise programmiere ich auch von Zuhause aus. Frage, erkennt das Finanzamt damit ein häusliches Arbeitszimmer an? Die baulichen Voraussetzungen sind gegeben.

    Danke im Voraus.

    Gruß Wolfgang Rode

  5. A. Moosdorf sagt:

    Zum Thema steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmer haben wir Außendienstmitarbeiter inzwischen Probleme mit dem Finanzamt Leipzig. Wir wollten die steuerliche Anerkennung bis 1250 € /Jahr beantragen, weil für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Finanzverwaltung in Leipzig sieht es anders und beharrt auf den Vorausetzungen, dass das häusliche Arbeitszimmer den gesammten Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden muss( im Prinzig Stand der alten Regelung, die durch die Gesetztesänderung rückwirkend außer Kraft gesetzt wurde). Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig gemacht?

  6. JAC sagt:

    @Andrea: Nach meinen Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig als Leipziger lohnt sich ein schriftlicher Widerspruch, wenn ein negativer Bescheid vorliegt. Viel wichtiger aber und vor allem hilfreicher – so meine persönliche Erfahrung – ist ein persönliches Gespräch, in dem a) der zuständigen Sachbearbeiterin alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden und b) der Sachverhalt ruhig und sachlich angesprochen wird (auch die Gesetzeslage) und c) darauf hingewiesen wird, dass eine Ablehnung möglicherweise zur Einstellung der beruflichen Tätigkeit führen kann – was dem Finanzamt Verluste beschert.

    Schöne Pfingsten!
    Jürgen

  7. Christian sagt:

    Wie sieht es bei journalistischen Tätigkeiten aus, auch wenn man bspw. festangestellt ist, den Arbeitsplatz des Arbeitgesbers aber nur bedingt nutzen kann? Zusätzlich habe ich noch ein angemeldetes Gewerbe.
    Ich nutze mein Arbeitszimmer zum Texten, Sichten von Rohmaterial und auch Schnitt.

  8. Jens sagt:

    Hallo,
    seit Nov. 2010 arbeite ich als Softwareentwickler nahezu 90% im häuslichen Arbeitszimmer in Bremen. Eine Bescheinigung meines AG, dass mir
    im 500 Km entfernten Büro in Mannheim kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, liegt vor. Baulich ist es ein abgetrenntes Zimmer, in dem, neben meiner Firmenhardware auch ein privater PC steht. Kann ich pauschal
    die 1250€ ansetzen oder muss in der EK Erklärung alles in Einzelkostenpositionen aufgeteilt werden (Abschreibung, Renovierung etc.).

    Vielen Dank im voraus!

    • Hallo Jens,
      leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen an dieser Stelle keine Beratung leisten. Aber vielleicht hat ja einer unserer Leser Erfahrung mit einem ähnlichen Fall.
      Viele Grüße,
      Anne

  9. Eckhard sagt:

    Hallo,

    ich möchte meine jetzige Betriebsstätte aufgeben und von zu Hause aus meinen Onlineshop und den Versand betreiben.

    1. Wenn ich z.B. einen Raum (Dachgeschoss) erst ausbauen (Dämmung) muss um dort ein Büro einzurichten, kann ich dies steuerlich geltend machen. Ich bewohne das Haus zur Miete.

    2. Kann ich dies als Arbeitszimmer oder als Betriebsstätte betachten? Zumal im gleichen Raum (Dachgeschoss) sich das Lager befindet. Als Betriebsstätte ist es doch vonn steuerlich geltend?

    Vielen Dank für die Antworten.

  10. [...] Häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen – so gehts! [...]

  11. Petra sagt:

    Hallo,

    ich bin freiberuflich tätig und übe meine Tätigkeit überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer aus.
    Wir haben eine Eigentumswohnung, und in der Wohnung habe ich ein häusliches Arbeitszimmer, welches ein abgeschlossener Raum ist!
    Muß ich mit meinem Mann einen Mietvertrag für die hälfte des Arbeitszimmers machen, da die Eigentumswohnung auf uns beide läuft?
    Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort.

  12. [...] den ersten Plätzen tauchen in unserem Ranking immer wieder die Steuertipps auf. Der Post “Wie kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen“, gehört beispielsweise zu unseren [...]

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