Gastbeitrag von Klaus Linke
Als Selbständiger haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu drücken. Schließlich entstehen Ihnen mit einem eigenen Betrieb auch sehr viel höhere Kosten, als beispielsweise einem Angestellten. Folgende Spartipps könnten für Sie nützlich sein:
1. Häusliches Arbeitszimmer
Wenn für Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein Arbeitsplatz für Büroarbeit vorhanden ist und die Büroarbeit mehr als 50% der gesamten Tätigkeit ausmacht, sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro p.a. abzugsfähig.
2. Betriebliche Software
Viele Betriebe nutzen heute ERP-Software. Sie kann je nach Modul für verschiedene Bereiche (Personal, Finanzen, Vertrieb, Logistik ) eingesetzt werden und lässt sich steuerlich geltend machen.
3. Arbeitsmittel Computer und Telekommunikation
Ihr Computer und andere Einrichtungen der Telekommunikation können als Arbeitsmittel in voller Höhe steuerlich absetzbar sein oder nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil.
4. Kein Aufteilungsverbot für gemischte Aufwendungen
Aufwendungen für gemischt betriebliche (berufliche) und privat veranlasste Reisen können wieder aufgeteilt werden. Nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel können Sie den nicht privaten Anteil steuerlich ansetzen.
5. Abschreibungen auf den Ehepartner ausweiten
Unter Umständen kann ein Wirtschaftsgut auch dann abgeschrieben werden, wenn es dem Ehepartner ganz oder zum Teil gehört. Das lohnt sich besonders bei betrieblich genutzten Immobilien.
6. Bewirtungskosten aufteilen
Bei größeren Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass sollten Sie mit dem Gastwirt vereinbaren, dass für Speisen und Getränke Sonderkonditionen gewährt werden und zum Ausgleich Mietkosten für die Räumlichkeiten berechnet werden. Die Mietkosten sind voll absetzbar.
7. Durch Betriebsaufteilung Gewerbesteuer sparen
Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro für jeden einzelnen Betrieb fällt keine Gewerbesteuer an. Das könnten Sie sich wenn möglich, zunutze machen, indem Sie Ihren Betrieb aufteilen und Buchführung, Personalpolitik und weitere Betriebsbereiche streng voneinander trennen.
8. Mit Leasing die Gewerbesteuer drücken
Wenn Sie Maschinen und Fahrzeuge nicht auf Kredit kaufen, sondern leasen, können Sie die Leasingraten sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
9. Umsatzsteuer durch Differenzbesteuerung mindern
Neuerdings ist es wieder möglich, die Umsatzsteuer nicht mehr von dem vollen Verkaufspreis zu bezahlen, sondern nur noch von der Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufserlös. Für die Anwendung gelten jedoch strenge Voraussetzungen.
10. Investitionsabzug durch Abschreibung nutzen
Sie können Abschreibungspotential in einem Wirtschaftsjahr vor die Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts verlagern und damit eine Steuerstundung erreichen. Dazu müssen Sie jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
Es ist in jedem Falle sinnvoll, die einzelnen Möglichkeiten mit einem guten Steuerberater durchzugehen. Sie sollten ihn aber auf spezielle Steuerspartipps direkt ansprechen und sich nicht darauf verlassen, dass er von sich aus alle möglichen Einsparchancen durchprüft.
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Sehr gute Beiträge hier zu lesen.
AZ immer ein gern gesehendes Thema. Meine Frau ist Selbsständig.
Saison Geschäft 01. 03 – 31.10. des Jahres. Sind für die Berechnung der 50 % (AZ) die Stunden der Tatsächlichen Arbeit im Geschäft maßgebend, oder die tatsächliche Abwesendheit vom Wohnort.
Rückwirkend Betrachtet (2011) beschäftige ich mich durchgehend das ganze Jahr mit Ausarbeitungen , Werbeanzeigen, Steuern. Homeoffice.
Wie soll ich unseren Fiskus davon überzeugen ?
Mfg
Michi