Beiträge zum Thema: Steuern

Der goldene Handschlag: Abfindungen sind steuerpflichtig

 

Abfindung

Es gibt das Wort vom „goldenen Handschlag“. Die Bezeichnung meint nichts anderes, als dass einem Beschäftigten der Abschied von einem Unternehmen mit einer Abfindung vergoldet wird, indem er eine Abfindung erhält. Solche Abfindungen zahlen Unternehmen immer dann gerne, wenn sie beispielsweise die Zahl der Beschäftigten reduzieren möchten und Angestellte auf diese Weise ermuntern, die Firma zu verlassen, ohne sie betriebsbedingt kündigen zu müssen. Oder aber Abfindungen werden dann gezahlt, wenn sich der Arbeitgeber auch aus einem außertariflich geschlossenen Vertrag vorzeitig freikaufen möchte.

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Unangenehme Betriebsprüfungen – selbst verschuldet

Gastbeitrag von Klaus Linke

Als Selbständiger müssen Sie monatliche oder vierteljährige Umsatzsteuervoranmeldungen und jährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die moderne Technik bei den Finanzämtern macht es möglich, über flächendeckende Computersysteme auffällige Unterlagen automatisch auszusortieren. Und damit das Zufallsprinzip, das sonst bei der Auswahl der zu prüfenden Betriebe vorherrscht, zu durchbrechen. Auffällige Sachverhalte in Ihrer Steuererklärung bedürfen der Aufklärung. Wenn Sie meinen, geprüft würden doch nur die Großen, haben Sie zwar Recht, aber nur für den Normalfall.

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Steuerstraftäter wegen Überschreitung der Zahlungsfrist?

Gastbeitrag von Klaus Linke

Kennen Sie auch das Problem mit den engen Fristen für Steuervorauszahlungen? Hat Ihr Finanzamt bei Terminüberschreitung mit Säumniszuschlägen reagiert oder sich großzügig gezeigt? Mit Milde bei Nichteinhaltung der Fristen ist es jetzt vorbei. Ab sofort soll härter auf die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen reagiert werden.

Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie sollen die Ämter alle Fälle von verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen stets der Steuerstrafsachenstelle vorgelegt werden. Dort entscheidet man, ob die verspätete Abgabe der Erklärung als Steuerhinterziehung gewertet und damit zum Straftatbestand wird. Selbst kleine Verspätungen können künftig harte Strafen zur Folge haben. Es drohen Bußgelder und Strafen wegen Steuerhinterziehung, und zwar zusätzlich zu den Säumniszuschlägen, und das kann Sie im Einzelfall Tausende von Euros kosten.

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Wie Sie Ihre Steuerbelastung noch kurz vor Jahresende senken

Gastbeitrag von Klaus Linke

Das Steuerjahr 2011 geht dem Ende zu. Es bleibt aber immer noch Zeit für Sie, Ihre Steuerlast mit Steuer sparenden Strategien zu mindern. Im Folgenden neun Tipps dazu:

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Heiraten und Steuern: was ist zu beachten (nicht nur für Selbständige)

Gastbeitrag von Klaus Linke

Man sollte zwar nicht allein aus steuerlichen Gründen heiraten, aber mit der Heirat verändert sich auch steuerlich einiges. Die Zahl der Ehen in Deutschland geht von Jahr zu Jahr zurück. Dabei sind Verheiratete in mancher Hinsicht gegenüber Paaren ohne Trauschein steuerlich im Vorteil.

Bisweilen überlegen heiratswillige Paare, ob sie den Bund fürs Leben kirchlich und/oder standesamtlich schließen sollen. Dabei sollten sie sich darüber klar sein, dass sie vorteilhafte steuerliche Konsequenzen nur dann in Anspruch nehmen können, wenn die Trauung standesamtlich vollzogen wird.

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Fiese Fallen, die den Vorsteuerabzug zunichte machen können

Gastbeitrag von Klaus Linke

Wann können Sie den Vorsteuerabzug geltend machen?

Mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 17.500 Euro und einer Umsatzschätzung von unter 50.000 Euro im laufenden Jahr können Sie die sogenannte  Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen. Sie müssen dann auf Ihre Umsätze keine Umsatzsteuer erheben, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Das ist freilich nur im Nebenerwerb sinnvoll. Sonst offenbaren Sie sich als „kleiner Krauter“.

Für alle anderen gilt: Die Umsatzsteuer aus Rechnungen, die Sie selbst erhalten und bezahlen, können Sie als Vorsteuer geltend machen. Hierfür müssen Sie die Umsatzsteuerbeträge, die Sie an andere Unternehmen gezahlt haben, von Ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Die entsprechend verminderten Umsatzsteuerbeträge führen Sie dann vierteljährlich bzw. jährlich an das Finanzamt ab. Grundsätzlich gilt, dass jeder Unternehmer berechtigt ist, die Vorsteuer abzuziehen. Das hat allerdings nur dann Erfolg, wenn die Eingangsrechnungen eine ganze Liste von Pflichtangaben enthalten, die Sie unter §14 UStG nachlesen können.

Schaffen Sie Gegenstände an, die nach der Lebenserfahrung üblicherweise nur privaten Zwecken dienen können ( z.B. aus den Bereichen Freizeit, Hausrat, Kleidung ), ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

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14 Tipps: So verhalten Sie sich bei einer Betriebsprüfung richtig

Gastbeitrag von Klaus Linke

Die Zahl der Betriebsprüfungen ist in den letzten Jahren enorm in die Höhe geschnellt. Bei einem Unternehmer werden hier die Einkunftsarten des Gewerbebetriebs geprüft, Je nach Größe des Unternehmens und Umfang der Buchführungsunterlegen kann eine solche Prüfung zwischen einem Tag und mehreren Wochen dauern.

Betroffen ist im Grunde jeder Unternehmer, ohne dass es ein nachvollziehbares Auswahlsystem gibt. Häufig können Sie oder Ihr Berater allerdings mit einer baldigen Prüfung rechnen, wenn beim Finanzamt gewisse Auffälligkeiten Ihres Betriebes registriert werden, und zwar u.a. folgende:

  • Ihre Steuererklärung ist nicht plausibel (zu niedrige Gewinne, ständige Verluste),
  • Sie haben hohe Vorsteuer-Überschüsse geltend gemacht,
  • Ihre Gewinne schwanken von Jahr zu Jahr stark,
  • Sie haben bei einer früheren Prüfung Steuern in erheblicher Höhe nachzahlen müssen,
  • Sie zahlen Ihre Steuern ständig verspätet.

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Selbständig: Welche Lohnsteuerklasse ist die Richtige?

Gastbeitrag von Klaus Linke

Steuerklassen gelten nur für Arbeitnehmer und beziehen sich auf die Lohnsteuer. Als Selbständiger zahlen Sie keine Lohn-, sondern Einkommersteuer. Dennoch sind die Lohnsteuerklassen für Sie zumindest indirekt von Bedeutung.

Derzeitige Lohnsteuerklassen:

Derzeit gibt es sechs Steuerklassen, die bewirken sollen, dass die zu zahlenden Steuern zeitnah bezahlt werden. Sie regeln nur die Art und Weise der Steuerzahlung und sagen nichts über die tatsächliche Steuerschuld aus. Ihre Wahl beeinflusst im Ergebnis die Höhe der zu zahlenden Steuern nicht. Die Klassen III und IV gelten für Verheiratete und können sich auch für Selbständige vorteilhaft oder nachteilig auswirken, wenn der Ehepartner abhängig beschäftigt ist.

Irrtümer bei Selbständigen hinsichtlich der Steuerklassen:

Folgenden Irrtümern könnten Sie als jemand, der sich gerade selbständig gemacht hat oder noch nicht sehr lange selbständig ist, erliegen:

  • Für Selbständige gilt eine eigene Steuerklasse: Keine der sechs Klassen ist für Selbständige definiert.
  • Der angestellte Ehepartner darf niemals die Klasse III bekommen: Das genaue Gegenteil ist oft vorteilhaft.
  • Die Steuerklassenwahl III/V bringt beachtliche finanzielle Vorteile: Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa gleich hohes Bruttogehalt des angestellten und Gewinn des selbständigen Ehepartners – stimmt das für das erste Jahr. Danach setzt das Finanzamt die Einkommensteuervorauszahlungen höher an.
  • Heiraten bringt keinen finanziellen Vorteil für Selbständige: Stimmt nicht! Verheiratete Selbständige haben über die Einkommensteuererklärung dieselben Vorteile wie Arbeitnehmer. (weiterlesen…)